16. September 2024
Nach der neuen Weisung vom 10.07.24 und zwei Lesungen in der zuständigen Kommission, hat das Parlament die befristeten Subventionsbeiträge verabschiedet. Somit können die Beiträge für 23 Winterthurer Kulturinstitutionen ab 2025 um insgesamt CHF 700'000 erhöht werden. Im nächsten Schritt geht's nun darum, die Verträge zu finalisieren, so dass diese ab 01.01.2025 in Kraft treten können.

3. Juni 2024
Wir sind froh darüber und dankbar, dass sich das Parlament so deutlich für den Gegenantrag mit der reduzierten Kürzung von CHF 300’000 ausgesprochen hat. Ab 2025 sollen somit jährlich CHF 700'000 mehr für die befristeten Subventionsbeiträge zu Verfügung stehen (die Weisung des Stadtrats von Anfang Jahr hat eine Erhöhung von 1 Million vorgeschlagen, der Kommissionsantrag verlangte, diese um CHF 500 zu kürzen). Das Geschäft geht nun zurück an den Stadtrat und es wird die Aufgabe vom Amt für Kultur sein, die Gelder neu zu verteilen, bevor das Parlament dann hoffentlich seinen Segen gibt und die Kultur baldmöglichst weiss, woran sie ist. Für die Planungssicherheit der Kulturinstitutionen ist dies äusserst wichtig.

Die Debatte und die Voten in der Parlamentssitzung haben uns gezeigt, dass die Kultur in Winterthur keinen einfachen Stand hat und ihre Vielfalt und Weiterentwicklung nicht gesichert ist.
Wir bleiben dran und engagieren uns weiterhin dafür, dass die Bedeutung der Kultur für die Stadt gesehen und anerkannt wird, so dass Winterthur Kulturstadt bleibt.

Mai 2024

Nachdem uns die Weisung vom Stadtrat von Anfang Jahr positiv überrascht hat, kommt nun - 4 Monate und einige Lesungen der zuständigen Kommission später - die nicht ganz so überraschende Ernüchterung. Die vom Stadtrat vorgeschlagene jährliche Erhöhung der befristeten Subventionsbeiträge um eine Million Franken soll um die Hälfte gekürzt werden (s. Landbote vom 07.05.24)

Das ist ein herber Schlag ins Gesicht der Winterthurer Kultur und einer Kulturstadt nicht würdig, die die kulturelle Vielfalt hochhalten will und diese prominent als ihr Aushängeschild benutzt. Uns ist bewusst, dass es um die städtischen Finanzen nicht zum Besten steht, aber mit dieser Einsparung werden diese nicht gerettet. CHF 500’000 entsprechen 0,029 % des Gesamtbudgets - dafür setzt man ganz schön viel aufs Spiel. Nachdem bereits per 2024 CHF 100’000 in der Projektförderung eingespart wurden, würde diese Massnahme die kulturelle Vielfalt Winterthurs zusätzlich in Gefahr bringen.

 

Das Signal aus der Kommission stimmt nachdenklich und traurig. Es scheint als würde die Kultur von einer Mehrheit der Winterthurer Politik nicht ihrer sozialen und gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend wertgeschätzt. Noch hat das Parlament eine Chance, das Gegenteil zu beweisen, indem es diesen Antrag nicht gutheisst.

 

Wir bleiben dran.

Februar 2024
Zwischenkommentar
Nachdem der Stadtrat Anfang Jahr in seiner Weisung ans Parlament eine Erhöhung von 1 Million Franken der jährlichen Subventionsbeiträge vorgeschlagen hat (s. unten), betritt das Thema in Bälde (wieder) die politische Bühne. Noch bei geschlossenem Vorhang zwar, aber die Diskussionen gehen offiziell los. Daher möchten auch wir den Faden wieder aufnehmen.
Insbesondere möchten wir zu bedenken geben, dass Kulturförderung nicht nur als eine Ausgabe im Budget betrachtet werden darf, sondern vielmehr auch als Investition gesehen werden sollte. Eine, die sich lohnt. So leistet die Winterthurer Kultur einen wesentlichen Beitrag an die Lebensqualität der Stadt, sie fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stiftet Identität. Darüberhinaus schafft sie Arbeitsplätze und trägt zur Wertschöpfung bei.
Damit das weiterhin möglich ist und sich die Kultur in Winterthur nicht nur weiterentwickeln sondern auch zukünftig in einer der Grösse der Stadt angemessenen Vielfalt mit Ausstrahlung präsentieren kann, gehört sie einer Kulturstadt würdig gefördert und wertgeschätzt.
In Relation zum Gesamtbudget der Stadt macht die Beitragserhöhung übrigens 0.056 % aus, die neue Summe der befristeten Subventionsbeiträge von 4.2 Mio entspricht 0.25 %. 
Dafür kriegt die Stadt ziemlich viel Kultur und daher erscheint uns diese Summe legitim für eine Stadt, die sich Kulturstadt nennt.
8. Januar 2024
Befristete Subventionsverträge ab 2025
Statement zur Erhöhung der Subventionsbeiträge um 1 Million
Wir sind über die von der Stadt per Medienmitteilung vom 8. Januar 2024 kommunizierte Erhöhung der befristeten Subventionsbeiträge ab 2025 positiv überrascht und erfreut.
Dass für die befristeten Subventionsbeiträge eine Erhöhung von 1 Million in Aussicht gestellt wird, werten wir positiv.
Es wurde zwar mehr gefordert, aber aufgrund der FAP auch weniger erwartet. Der Stadtrat signalisiert mit dieser Wendung, dass er die Bedeutung der Kultur für die Stadt nochmals überdenkt und neu bewertet hat. Mit dieser Meldung geht die Entwicklung der Kulturförderung in diesem Bereich in die von uns geforderte und notwendige Richtung. Zumal die Subventionsbeiträge bei deren Ablauf Ende 2024 acht Jahre keine Entwicklung erfahren haben, ist dies für die Kulturinstitutionen dringend notwendig, um den unterschiedlichen - sozialen, ökologischen, gesellschaftlichen und politischen - Erwartungen gerecht zu werden. 
Wir erachten die Nachricht auch als (Teil)erfolg unserer Kampagne „Kultur statt…“, mit der wir seit Oktober auf die Bedürfnisse und die Bedeutung der Kultur für eine Stadt, die sich selber als Kulturstadt bezeichnet, aufmerksam machen.
Für eine nachhaltige Entwicklung der Winterthurer Kulturförderung wird es aber weitere Anstrengungen in diese Richtung brauchen. Somit darf nicht vergessen werden, dass die projektbezogene Förderung im Budget 2024 eine empfindliche Kürzung von CHF 100’000 erfahren hat. Neben der Förderung durch Subventionsverträge muss auch die Projektförderung nachhaltig und einer Kulturstadt würdig entwickelt werden - schliesslich erwächst primär aus ihr die so wichtige kulturelle Vielfalt. Dennoch zeigt sich die Kulturlobby mit dem „Commitment“ des Stadtrats positiv überrascht und (für den Moment und in dieser Sache) ansatzweise zufrieden. Nun wird es im nächsten Schritt darum gehen, dass sich das Parlament ebenfalls zur Kulturstadt bekennt.
Wir bleiben dran! 


Die Winterthurer Kultur operiert seit 2017 mit unveränderten Subventionsbeiträgen (befristete Subventionsbeiträge für aktuell (Stand 2022) 22 Kulturinstitutionen). Sonst hat sich seither aber eine ganze Menge getan. Wir haben eine Pandemie er- und überlebt und seit einigen Jahren steht eine Teuerung ins Haus. Gesellschaftliche Ansprüche mehren sich und machen keinen Bogen um die Kultur.

 

Winterthur nennt sich Kulturstadt. Mit der per 01.11.2023 in Kraft gesetzten Kulturförderungsverordnung, bekennt sie sich (auch) auf Gesetzesebene dazu. In der Kulturförderungsverordnung ist festgehalten, dass die Kultur "angemessen" unterstützt gehört. 

Unter "angemessen" verstehen wir, dass die Winterthurer Kultur, zeitgemäss unterstützt gehört. D.h., dass den verschiedenen aktuellen Gegebenheiten Rechnung getragen wird. Allein schon die Tatsache, dass die Kulturförderung - insbesondere die befristeten Subventionsbeiträge - die letzten acht Jahre unverändert geblieben sind, macht klar, dass jetzt was passieren muss.

 

Neben der rechtlichen Legitimation der Kulturförderung durch die öffentliche Hand, gibt es gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Gründe dafür. Die Kultur leistet im Gegenzug:

_ Lebensqualität

_ Beschäftigung

_ Wertschöpfung

_ Innvovation

_ Bildung und Demokratie

_ Reflexion und Sinnstiftung

 

Nicht zuletzt stiftet sie Identität und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. 

Alles klar, Kulturstadt?

 


Budget 2024 und FAP 2025-2027 - eine erste Einschätzung
Studiert man das von der Stadt präsentierte Budget 2024 und die FAP 2025-2027 kann man daraus folgendes lesen:

Das Budget für Projektbeiträge wird per 2024 um satte CHF 100'000 gekürzt. Für die befristeten Subventionsbeiträge
ist in der FAP ab 2025 eine (bescheidene) Erhöhung von CHF 300'000 vorgesehen.

 

Das ist alles andere als zufriedenstellend und einer Kulturstadt nicht würdig. Etwas salopp könnte man sogar von einer Nullrunde sprechen: So hat das Parlament Ende 2022 CHF 200'000 vom Sommertheater aus dem Budget gestrichen. Zusammen mit der erwähnten Kürzung der projektbezogenen Beiträge landet man dann bei den CHF 300'000.

 

Wir bleiben dran!


 

Was für eine Erhöhung der Subventionsbeiträge und der Kulturförderung per 2025 spricht: 

 

Faire Löhne/Honorare und Soziale Sicherheit

 

 

Es werden gerechte Löhne, Honorare und soziale Sicherheit gefordert. Nicht nur von der Kultur selber, sondern auch von der öffentlichen Hand und weiteren Geld-gebern wie Stiftungen etc. 

 

Fakt:

2021 haben 60 % der Kulturschaffenden weniger als 40'000 verdient.

 

Einkommensstudie 2021

 

Teuerung

 

 

 

Die durchschnittliche Jahresteuerung 2022 betrug + 2,8 % 


Prognose 2023/24: 2,2 % / 2025: 2,1 % 

 

Jahresteuerung 2022

Steigende Fixkosten

 

 

 

Die Kultur ist wie alle anderen auch mit steigenden Fixkosten konfrontiert.

 

Seit Anfang 2021 sind in der Schweiz die Preise um 6,3 % gestiegen.

Landesindex der Konsumentenpreise



Subsidiarität

Der Kanton Zürich unterstützt ab 2024 die Winterthurer Kulturinstitutionen mit einem grosszügigen "Mehr" an Betriebsbeiträgen. Das ist erfreulich, darf aber aufgrund des Subsidiaritätsprinzips nicht falsch gelesen werden. Zieht die Stadt hier nicht in angemessenem Rahmen mit, kann dies von kantonaler Seite bei der nächsten Runde Folgen haben. 

 

Neuaufsetzung der Betriebsbeiträge

 

Mindestlohn

Auch wenn zu diesem Thema wohl noch nicht das letzte Wort gesprochen ist,  würde der im Juni 2023 angenommene Mindestlohn für einige Kulturinstitutionen ein Problem darstellen. Eine nicht-repräsentative Umfrage der Kulturlobby bei ihren Mitgliedern hat gezeigt, dass dies bei rund 15 % der Fall wäre.  

Erwartungen

Die Erwartungen an die Kultur sind viel-seitig und die Herausforderungen gross.

 

Die wichtigsten Themen sind:

_ Nachhaltigkeit*

_ Diversität*

_ Teilhabe*

_ Arbeitsbedigungungen*

_ Transformationsfähigkeit*

_ Zugänglichkeit/Inklusion

_ Digitalisierung

 

*gem. Amt für Kultur: relevante "Quer-schnittsthemen" im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Institutionen.



Was, wenn das Budget für die Kulturförderung nicht substantiell erhöht wird?

  • einige Kulturinstitutionen würden (kurz- bis mittelfristig) verschwinden > weniger Vielfalt
  • gesellschaftsrelevante Anforderungen könnten nicht oder nur unbefriedigend umgesetzt werden
  • die Kultur könnte sich nicht weiter entwickeln > längerfristig bedeutet dies ein Verlust an Lebensqualität